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EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Der Rat der Europäischen Union hat heute vereinbart, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Wie es danach weitergeht ist unklar, da der vorübergehende Schutz gemäß Artikel 4 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz für maximal drei Jahre gewährt werden kann.

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Ungarn

Keine Unterkunft mehr in Ungarn

Nachdem bereits in Polen und Tschechien die Unterbringungsregelungen für ukrainische Geflüchtete drastisch verschärft wurden, gelten seit dem 1. August 2023 nun auch verschärfte Regeln in Ungarn.

Davon betroffen sind sowohl ukrainische Staatsangehörige, als auch Menschen mit ukrainisch-ungarischer Doppelstaatsangehörigkeit.

Kostenfreie Unterkunft wird nunmehr nur noch für höchstens einen Monat nach der Ankunft bzw. für einen weiteren Monat nach Zuerkennung des temporären Schutzes gewährt.

Ausnahmeregelungen gelten lediglich für:

  • Eltern, die sich um ein Kind unter sechs Jahren kümmern (gilt nur für einen Elternteil)
  • Schwangere
  • Behinderte 
  • Personen über 65 Jahren
  • Minderjährige, die mit den oben genannten Gruppen zusammen in einem Haushalt leben

Für alle anderen Personen erhalten die Unterkunftsbetreiber seit dem 15. September 2023 keine staatlichen Zuschüsse mehr.

Bis zum 31. Juli 2023 betrug dieser staatliche Zuschuss etwa 18 Euro pro Tag und Person. Mit den neuen Regeln wird er auf etwa 13 Euro gesenkt. Allerdings können nunmehr auch Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen, einen (dauerhaften) Zuschuss zu den Unterbringungskosten beantragen. Weiterhin wurde das Registrierungszentrum für neuankommende Geflüchtete aus der Ukraine in der BOK-Halle in Budapest zum 1. August 2023 geschlossen.

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Erschwerte (Wieder-)Einreise für Drittstaatsangehörige

Es mehren sich die Hinweise, dass Drittstaatsangehörige zunehmend Probleme haben, aus der Ukraine (erneut) in die angrenzenden EU-Staaten einzureisen. Bisher wurde die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in die EU auch ohne gültiges Schengen-Visum in der Regel toleriert. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass dies nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

In dieses Bild passt, dass Ungarn zum 3. Februar 2023 seine Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige verschärft hat, womit man dem Beispiel Polens und der Slowakei gefolgt sei. Zudem hat Moldau vor Kurzem seine Einreisebestimmungen für nepalesische, nigerianische, pakistanische, vietnamesische, iranische, irakische, libanesische und afghanische Staatsangehörige verschärft. Dies gilt allerdings nur für Einreisen nach Moldau, die dem Zweck der Weiterreise in die Ukraine dienen. Ausreisen aus der Ukraine nach Moldau sind für Staatsangehörige diese Staaten auch weiterhin ohne Visum möglich. Ob dies dauerhaft so bleibt, wird abzuwarten bleiben.

Vor diesem Hintergrund ist allen Drittstaatsangehörigen zu raten, momentan von nicht dringend notwendigen Reisen in die Ukraine abzusehen!

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Zwischenbilanz ein Jahr nach Beginn des Krieges

Im krassen Gegensatz zu den repressiven und auf Abwehr ausgerichteten Maßnahmen der EU-Länder, mit denen Geflüchtete aus anderen Ländern konfrontiert sind, herrschte bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine von Beginn an große Einigkeit: Sie sollten schnell und unbürokratisch aufgenommen werden. Bisher haben knapp fünf Millionen Ukrainer*innen temporären Schutz in der EU erhalten, davon etwa 40 Prozent in den osteuropäischen Nachbarstaaten der Ukraine. Auf der Webseite von Pro Asyl findet sich eine dazu eine detaillierte Zwischenbilanz.

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Kurzzeitige und dauerhafte Rückkehr in die Ukraine

Der „Europäische Flüchtlingsrat“ (ECRE) hat eine Analyse zur Rückkehr von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in die Ukraine veröffentlicht. In diesem Zusammenhang muss zunächst zwischen einer dauerhaften Rückkehr und einer befristeten Rückkehr (etwa um Dokumente zu verlängern) unterschieden werden.

Dabei kann eine dauerhafte Rückkehr in die Ukraine zwar zum Entzug des temporären Schutzes führen, dies schließt eine erneute Wiedereinreise und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in der Regel jedoch nicht aus.

Uneinheitlich ist in den EU-Staaten geregelt, für welchen konkreten Zeitraum eine kurzzeitige Rückkehr in die Ukraine möglich ist und ob dies den zuständigen Behörden in Vorfeld mitgeteilt werden muss. So ist etwa in Belgien eine Rückkehr von bis zu drei Monaten zulässig, wohingegen in Polen bereits eine mehr als einen Monat andauernde Reise in die Ukraine zum Entzug des Schutzstatus führt.

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Temporärer Schutz im Oktober

Laut einer aktuellen Meldung von Eurostat haben im Oktober 2022 knapp über 50.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Polen temporären Schutz gemäß der Massenzustromrichtlinie erhalten. In Deutschland waren es knapp über 35.000. In fast allen EU-Staaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Polen und Ungarn) wurden im Oktober weniger Aufenthaltstitel gemäß der Massenzustromrichtlinie erteilt, als dies im September der Fall war.

Die von Eurostat verbreiteten Daten sind auch deswegen höchst interessant, weil es sich hierbei um Querschnittsdaten handelt, die weitaus aussagekräftiger sind als die kumulativen Daten, die etwa vom UNHCR publiziert werden. Denn in Letzteren wird nicht berücksichtigt, dass viele Aufenthaltsstiel zwischenzeitlich ungültig geworden sind.

Zur Rücknahme des Aufenthaltstitels gemäß Massenzustromrichtlinie kommt es insbesondere dann, wenn die Schutzberechtigten dauerhaft in die Ukraine zurückkehren oder in einem anderen EU-Staat erneut um Schutz ersuchen.

Laut der „bereinigten Statistik“ von Eurostat gab es zum Stichtag 31. Oktober 2022 1.01 Millionen „aktive“ Aufenthaltstitel in Polen, in Deutschland waren es etwa 847.000.

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Leave if you can to save energy

Der Chef des größten privaten ukrainischen Energieunternehmens hat die Bewohner*innen der Ukraine laut einem Beitrag der BBC dazu aufgerufen, in Erwägung ziehen, das Land zu verlassen, um das Stromnetz des Landes zu entlasten. Wörtlich sagte er:

Wenn sie einen anderen Ort finden können, an dem sie für drei oder vier Monate bleiben können, wäre das sehr hilfreich für das System.

Ähnlich äußerte sich vor Kurzem bereits die ukrainische Vizeregierungschefin Iryna Wereschtschuk. Auch der UNHCR geht von einem Anstieg der Fluchtbewegungen im kommenden Winter aus.

Sollte Russland seine Angriffe auf die ukrainische Infrastruktur weiter fortsetzen, ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine insbesondere in den Anrainerstaaten noch einmal massiv ansteigen wird.

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Ukraine bittet geflüchtete Frauen und Männer um Rückkehr im Frühling

Aufgrund der Kriegsschäden an Strom- und Wärmeversorgung der Ukraine bittet die Regierung geflüchtete Frauen und Männer, erst im nächsten Frühjahr heimzukehren. Vizeregierungschefin Iryna Wereschtschuk teilte am Dienstag in Kiew im landesweiten Fernsehen mit: „Wenn sich die Möglichkeit bietet, bleiben Sie und verbringen Sie den Winter im Ausland!“

t-online.de
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Winter is coming

Anfang Oktober 2022 veröffentlichte der UNHCR ein überarbeitetes Strategiepapier unter dem Titel »Ukraine Situation: Recalibration – Regional Refugee Response Plan – March-December 2022«. In diesem hebt der UNHCR einerseits hervor, dass zwischenzeitlich viele Ukrainer*innen in die Ukraine zurückgekehrt sind. Andererseits warnt der UNCHR davor, dass die Fluchtmigration aus der Ukraine in den kommenden Monaten deutlich zunehmen könnte. Wörtlich heißt es in dem Dokument:

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der gegenwärtigen Situation in der Ukraine weiterhin Geflüchtete in die Nachbarstaaten der Ukraine kommen werden, wobei deren Zahl im Falle einer signifikanten Eskalation steigen wird. Zusätzlich zu den konfliktbedingten Fluchtbewegungen ist damit zu rechnen, dass der Wintereinbruch weitere Vertreibungen auslösen könnte. Millionen von Ukrainern leben derzeit in beschädigten Häusern oder Gebäuden, die keinen ausreichenden Schutz vor harten Winterbedingungen bieten. Unzureichende Unterbringungsbedingungen haben insbesondere Auswirkungen auf besonders gefährdete Gruppen, wie etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Kinder. Mit Unterstützung durch humanitäre Partner führt die ukrainische Regierung Maßnahmen zu Vorbereitung auf den Winter durch. Es steht jedoch zu befürchten, dass diese nicht ausreichend sind, um den Bedarf vor Ort vollumfänglich zu decken, was zu weiteren Fluchtbewegungen innerhalb des Landes und über die Grenzen hinaus führen könnte.

Regional Response Plan (Recalibration) / eigene Übersetzung

Für den Zeitraum von März bis Dezember 2022 kalkuliert der UNHCR nunmehr einen Finanzbedarf von knapp etwa 1,8 Milliarden US-Dollar zur Finanzierung der Aktivitäten der UN-Organisationen und ihrer lokalen Partnerorganisten in den Nachbarstaaten der Ukraine (Polen: 778 Millionen US-Dollar; Moldau: 392 Millionen US-Dollar; Rumänien: ca. 226 Millionen US-Dollar; Slowakei: 87 Millionen US-Dollar; Ungarn: 75 Millionen US-Dollar; Tschechien: 43 Millionen US-Dollar; Bulgarien: 31 Millionen US-Dollar; andere Staaten: 160 Millionen US-Dollar).

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Richtlinie über den vorübergehenden Schutz bleibt in Kraft

Am 10. Oktober 2022 gibt die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, im Zuge einer Pressekonferenz bekannt, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz bis mindestens März 2024 in Kraft bleiben wird. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Schutzberechtigten nach ihrer Aktivierung einen (mindestens) ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel ausstellen. Dessen Gültigkeit verlängert sich automatisch um (mindestens) zweimal sechs Monate, falls kein anderslautender Beschluss des Rates ergeht. Dies wurde Johannson nun ausgeschlossen. Für eine darüber hinausgehende Verlängerung, also über März 2024 hinaus, ist ein erneuter Beschluss des Rates erforderlich, mit dem der Schutzstatus um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden kann.