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Richtlinie über den vorübergehenden Schutz bleibt in Kraft

Am 10. Oktober 2022 gibt die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, im Zuge einer Pressekonferenz bekannt, dass die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz bis mindestens März 2024 in Kraft bleiben wird. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Schutzberechtigten nach ihrer Aktivierung einen (mindestens) ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel ausstellen. Dessen Gültigkeit verlängert sich automatisch um (mindestens) zweimal sechs Monate, falls kein anderslautender Beschluss des Rates ergeht. Dies wurde Johannson nun ausgeschlossen. Für eine darüber hinausgehende Verlängerung, also über März 2024 hinaus, ist ein erneuter Beschluss des Rates erforderlich, mit dem der Schutzstatus um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden kann.