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Gesetzesverschärfungen in Polen

Am 25. Januar 2023 unterzeichnete der polnische Präsident Andrzej Duda ein Gesetz, das weitreichende Verschärfungen hinsichtlich der Aufenthaltsgewährung und Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Polen vorsieht. Zur Situation ukrainischer Geflüchteter in Polen wurde unlängst ein ausführlicher Bericht auf der Webseite von Pro Asyl veröffentlicht.

Neben weiteren Änderungen gilt in Polen nunmehr Folgendes:

  • Die Beantragung einer sogenannten „Pesel-Nummer“ (eine persönliche Identifikationsnummer, die auch an polnische Staatsangehörige vergeben wird) innerhalb von 30 Tagen nach der Ankunft in Polen ist nunmehr zwingend vorgeschrieben.
  • Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung wird nur noch für einen maximalen Zeitraum von 120 Tagen, beginnend mit dem Tag der Einreise nach Polen, gewährt. Danach müssen 50 Prozent der Kosten von den Geflüchteten selbst getragen werden, jedoch nicht mehr als 40 Złoty pro Tag und Person. Ab einem Zeitraum von 180 Tagen sind 75 Prozent der Kosten selbst zu tragen, jedoch nicht mehr als 60 Złoty pro Tag und Person. Ausnahmen davon gelten nur für besonders schutzbedürftige Personen, wie etwa Menschen mit Behinderung oder alte Menschen.
  • Abschaffung der Sonderregelung, die es ukrainischen Kriegsflüchtlingen ermöglichte, ohne die Erfüllung ansonsten geltender Anforderungen des polnischen Aufenthaltsrechts eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis in Polen zu beantragen.