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EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Der Rat der Europäischen Union hat heute vereinbart, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Wie es danach weitergeht ist unklar, da der vorübergehende Schutz gemäß Artikel 4 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz für maximal drei Jahre gewährt werden kann.