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Bisher nur wenige TP-Anträge in Moldau

Wie an anderer Stelle bereits berichtet, wurde in Moldau zum 1. März 2023 ein Schutzstatus analog zum temporären Schutz eingeführt, wie er in den Mitgliedsstaaten der EU gewährt wird.

Bisher gingen jedoch nur relativ wenige Anträge ein: Bis zum 16. März haben sich gerade 710 der insgesamt über 100.000 Ukrainer*innen in Moldau online für einen Termin registriert. Dies liegt vermutlich auch daran, dass Inhaber*innen des temporären Schutzes Moldau für insgesamt nicht mehr als 45 Tage verlassen dürfen, ohne dass der Schutzstatus verfällt. Vermutlich vor allem deswegen, weil der Ausnahmezustand in Moldau (der die „Duldung“ des Aufenthalts mit sich bringt und zeitlich unbegrenzte Ausreisen ermöglicht) noch bis mindestens zum 5. April 2023 gilt, stehen viele Ukrainer*innen einer Antragstellung momentan noch skeptisch gegenüber.

Allerdings haben laut einer aktuellen Umfrage 78 Prozent der Ukrainer*innen in Moldau grundsätzlich Interesse an einer Antragstellung. Diese Umfrage förderte auch zu Tage, dass die größte Hürde für eine Antragstellung darin zu sehen ist, dass im Zuge dieser eine offizielle Meldeadresse in Moldau vorzuweisen ist.

Es wird abzuwarten bleiben, wie sich das Interesse an dem temporären Schutz weiter entwickeln wird. Relevant dürfte diesbezüglich nicht zuletzt die Frage sein, ob der Ausnahmezustand, der bereits seit dem 24. Februar letzten Jahres gilt, über den 5. März 2023 hinaus ein weiteres Mal verlängert wird. Denn sollte dies nicht mehr der Fall sein, dürften sich ukrainische Staatsangehörige ohne temporären Schutz nur noch bis zu 90 Tagen legal in Moldau aufhalten und sie hätten auch keinen automatischen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlicher Gesundheitsversorgung mehr.

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Erschwerte (Wieder-)Einreise für Drittstaatsangehörige

Es mehren sich die Hinweise, dass Drittstaatsangehörige zunehmend Probleme haben, aus der Ukraine (erneut) in die angrenzenden EU-Staaten einzureisen. Bisher wurde die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in die EU auch ohne gültiges Schengen-Visum in der Regel toleriert. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass dies nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

In dieses Bild passt, dass Ungarn zum 3. Februar 2023 seine Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige verschärft hat, womit man dem Beispiel Polens und der Slowakei gefolgt sei. Zudem hat Moldau vor Kurzem seine Einreisebestimmungen für nepalesische, nigerianische, pakistanische, vietnamesische, iranische, irakische, libanesische und afghanische Staatsangehörige verschärft. Dies gilt allerdings nur für Einreisen nach Moldau, die dem Zweck der Weiterreise in die Ukraine dienen. Ausreisen aus der Ukraine nach Moldau sind für Staatsangehörige diese Staaten auch weiterhin ohne Visum möglich. Ob dies dauerhaft so bleibt, wird abzuwarten bleiben.

Vor diesem Hintergrund ist allen Drittstaatsangehörigen zu raten, momentan von nicht dringend notwendigen Reisen in die Ukraine abzusehen!

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Moldau

Temporärer Schutz in Moldau

Zum 1. März 2023 wurde in Moldau ein temporärer Schutzstatus analog dem in der EU bereits seit einem Jahr geltenden Schutzstatus eingeführt. Antragsberechtigt sind:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits vor dem 24. Februar 2022 in Moldau aufgehalten haben.
  • Von den ukrainischen Behörden vor dem 24. Februar 2022 anerkannte staatenlose Personen.
  • Nicht-ukrainische Staatsangehörige, denen vor dem 24. Februar 2022 von den ukrainischen Behörden internationaler oder nationaler Schutz zuerkannt wurde.
  • Familienangehörige der genannten Personengruppen.

Zur Antragstellung muss online ein Termin vereinbart werden, bei dem die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden müssen. Personen, denen der Schutz gewährt wird,

  • dürfen sich vorläufig bis zum 1. März 2024 in Moldau aufhalten.
  • haben das Recht zu arbeiten.
  • werden, falls notwendig, in Aufnahmezentren untergebracht.
  • haben Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung und zu Behandlung im Notfall.
  • haben Zugang zu Schulen (Minderjährige).
  • haben Zugang zu staatlichen Sozialleistungen.

Bei einer Ausreise von mehr als 45 Tagen (kumulativ) erlischt der Schutzstatus. Viele weitere Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung sind bisher ungeklärt. Bald wird hier sicherlich mehr Klarheit herrschen.

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EU Moldau Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Zwischenbilanz ein Jahr nach Beginn des Krieges

Im krassen Gegensatz zu den repressiven und auf Abwehr ausgerichteten Maßnahmen der EU-Länder, mit denen Geflüchtete aus anderen Ländern konfrontiert sind, herrschte bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine von Beginn an große Einigkeit: Sie sollten schnell und unbürokratisch aufgenommen werden. Bisher haben knapp fünf Millionen Ukrainer*innen temporären Schutz in der EU erhalten, davon etwa 40 Prozent in den osteuropäischen Nachbarstaaten der Ukraine. Auf der Webseite von Pro Asyl findet sich eine dazu eine detaillierte Zwischenbilanz.

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Moldau

Euronews: Wie leben ukrainische Flüchtlinge in Moldawien?

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Moldau

Einführung des temporären Schutzes in Moldau

Bisher werden die etwa 100.000 ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die sich in der Republik Moldau aufhalten, dort lediglich „geduldet“. Da das Land kein EU-Mitglied ist, gilt die „Massenzustromrichtlinie“ dort nicht.

In der Praxis bedeutet dies bisher, dass sich ukrainische Staatsangehörige zwar solange in Moldau aufhalten dürften, wie der landesweite Notstand gilt, der bisher etwa alle drei Monate verlängert wurde. Auch können sie weitreichende Rechte (wie etwa Zugang zum Arbeitsmarkt und zu grundlegender Gesundheitsversorgung) in Anspruch nehmen, allerdings dürfen ukrainische Kinder moldauische Schulen bisher nur als Gastschüler*in besuchen.

Laut einer vom UNHCR veröffentlichten Pressemitteilung hat die moldauische Regierung vor Kurzem beschlossen, einen temporären Schutzstatus analog zu jenem der „Massenzustromrichtlinie“ einzuführen und den aufenthaltsrechtlichen Schwebezustand damit zu beenden.

Es wird damit gerechnet, dass die neue Regelung zum 1. März 2023 in Kraft tritt. Sobald nähere Informationen darüber vorliegen, welche Voraussetzungen im Rahmen einer Antragstellung zu erfüllen sind und wie das Antragsverfahren abläuft, wird auf diesem Blog darüber berichtet.

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Leave if you can to save energy

Der Chef des größten privaten ukrainischen Energieunternehmens hat die Bewohner*innen der Ukraine laut einem Beitrag der BBC dazu aufgerufen, in Erwägung ziehen, das Land zu verlassen, um das Stromnetz des Landes zu entlasten. Wörtlich sagte er:

Wenn sie einen anderen Ort finden können, an dem sie für drei oder vier Monate bleiben können, wäre das sehr hilfreich für das System.

Ähnlich äußerte sich vor Kurzem bereits die ukrainische Vizeregierungschefin Iryna Wereschtschuk. Auch der UNHCR geht von einem Anstieg der Fluchtbewegungen im kommenden Winter aus.

Sollte Russland seine Angriffe auf die ukrainische Infrastruktur weiter fortsetzen, ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine insbesondere in den Anrainerstaaten noch einmal massiv ansteigen wird.

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Ukraine bittet geflüchtete Frauen und Männer um Rückkehr im Frühling

Aufgrund der Kriegsschäden an Strom- und Wärmeversorgung der Ukraine bittet die Regierung geflüchtete Frauen und Männer, erst im nächsten Frühjahr heimzukehren. Vizeregierungschefin Iryna Wereschtschuk teilte am Dienstag in Kiew im landesweiten Fernsehen mit: „Wenn sich die Möglichkeit bietet, bleiben Sie und verbringen Sie den Winter im Ausland!“

t-online.de
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Moldau Rumänien

Bericht von Refugees International zu Rumänien und Moldau

Im Oktober 2022 hat die US-amerikanische NGO „Refugees International“ nach Besuchen in Rumänien und Moldau einen ausführlichen Bericht zur Situation ukrainischer Geflüchteter in den beiden Ländern veröffentlicht. Viele der Erkenntnisse des Berichts finden sich bereits in den Länderberichten zu Rumänien und Moldau, die im Zuge unseres Projektes auf der Webseite von Pro Asyl veröffentlicht wurden.

Der Bericht von „Refugees International“ stellt u.a. fest:

  • Ende September 2022 haben sich in Rumänien etwa 80.000, in Moldau etwa 90.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgehalten.
  • Anfänglich hatten ukrainische Geflüchtete in Rumänien in der Praxis durchaus Probleme, sich für den temporären Schutz zu registrieren. Mittlerweile ist dies in aller Regel jedoch problemlos möglich.
  • In Moldau, das nicht Teil der EU ist, wurde nach wie vor kein dem „temporären Schutz“ in der EU vergleichbarer Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine eingeführt. Stattdessen wird der Aufenthalt ukrainischer Geflüchteter in Moldau weiterhin lediglich solange „geduldet“, wie der Ausnahmezustand im Land gilt. Dabei ist allerdings anzumerken, dass dies mit weiterreichenden Rechten wie Arbeitsmarktzugang, zumindest beschränktem Zugang zu Gesundheitsversorgung und auch Unterbringung einhergeht.
  • In beiden Staaten existiert nach wie vor ein „Cash-Program“ des UNHCR, das Geflüchtete aus der Ukraine direkt unterstützt: In Moldau können Geflüchtete einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 120 Euro pro Person beantragen. Bis Anfang Juli 2022 haben hiervon insgesamt etwa 65.000 Menschen profitiert. In Rumänien, wo die selbe Summe ausgezahlt wurde (allerdings auf drei Monate begrenzt) haben bisher knapp 20.000 Menschen Zuschüsse erhalten. Mittlerweile haben dort jedoch nur noch besonders schutzbedürftige Personen Zugang zu Barleistungen.
  • In beiden Ländern lebt die überwiegende Mehrheit in privaten Unterkünften, also entweder bei Gastfamilien, Freunden beziehungsweise Familienangehörigen oder in selbst angemietetem Wohnraum. Hierfür können die Gastgeber*innen in Moldau einen Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro monatlich beantragen (abhängig von der Anzahl der untergebrachten Personen). In Rumänien werden zehn Euro pro Tag und Person für die Unterkunft ausgezahlt, zuzüglich vier Euro pro Tag und Person für Verpflegung. In staatlichen Sammelunterkünften leben in Moldau gerade einmal vier Prozent der sich im Land aufhaltenden Geflüchteten aus der Ukraine, in Rumänien sind es 13 Prozent.
  • Trotz der Möglichkeit des Zugangs zum Arbeitsmarkt gehen in beiden Ländern bisher nur sehr wenige ukrainische Geflüchtete einer Beschäftigung nach: In Moldau waren dies Mitte Juni 20220gerade einmal 560 Personen. Als Gründe hierfür sind insbesondere die Sprachbarriere, mangelnde Kinderbetreuung und Unklarheit hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts zu nennen.
  • Unter den insgesamt etwa 175.000 Ukrainer*innen, die gegenwärtig in Moldau und Rumänien leben, sind etwa 84.000 Minderjährige. Von diesen besuchen bisher nur sehr wenige eine örtliche Schule: In Rumänien waren dies Mitte September 2022 etwa 4.000, in Moldau gerade einmal 1.000 Kinder. Dies mag zu einem daran liegen, dass viele weiterhin den im Zuge der Covid-Pandemie eingeführten Online-Unterricht aus der Ukraine besuchen (worum die ukrainische Regierung explizit gebeten hat). Zum anderen spielt die Sprachbarriere sicherlich eine Rolle, wobei anzumerken ist, dass in Moldau in rechtlicher Hinsicht zudem die Stellung eines Asylantrages Voraussetzung für einen Schulbesuch ist.
  • In beiden Ländern haben Geflüchtete aus der Ukraine nur zu dringend notwendiger medizinischer Behandlung Zugang.
  • In beiden Länder kritisieren lokale NGOs den intransparenten Umgang mit Fördermitteln der EU und der großen internationalen Organisationen.

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Winter is coming

Anfang Oktober 2022 veröffentlichte der UNHCR ein überarbeitetes Strategiepapier unter dem Titel »Ukraine Situation: Recalibration – Regional Refugee Response Plan – March-December 2022«. In diesem hebt der UNHCR einerseits hervor, dass zwischenzeitlich viele Ukrainer*innen in die Ukraine zurückgekehrt sind. Andererseits warnt der UNCHR davor, dass die Fluchtmigration aus der Ukraine in den kommenden Monaten deutlich zunehmen könnte. Wörtlich heißt es in dem Dokument:

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der gegenwärtigen Situation in der Ukraine weiterhin Geflüchtete in die Nachbarstaaten der Ukraine kommen werden, wobei deren Zahl im Falle einer signifikanten Eskalation steigen wird. Zusätzlich zu den konfliktbedingten Fluchtbewegungen ist damit zu rechnen, dass der Wintereinbruch weitere Vertreibungen auslösen könnte. Millionen von Ukrainern leben derzeit in beschädigten Häusern oder Gebäuden, die keinen ausreichenden Schutz vor harten Winterbedingungen bieten. Unzureichende Unterbringungsbedingungen haben insbesondere Auswirkungen auf besonders gefährdete Gruppen, wie etwa ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Kinder. Mit Unterstützung durch humanitäre Partner führt die ukrainische Regierung Maßnahmen zu Vorbereitung auf den Winter durch. Es steht jedoch zu befürchten, dass diese nicht ausreichend sind, um den Bedarf vor Ort vollumfänglich zu decken, was zu weiteren Fluchtbewegungen innerhalb des Landes und über die Grenzen hinaus führen könnte.

Regional Response Plan (Recalibration) / eigene Übersetzung

Für den Zeitraum von März bis Dezember 2022 kalkuliert der UNHCR nunmehr einen Finanzbedarf von knapp etwa 1,8 Milliarden US-Dollar zur Finanzierung der Aktivitäten der UN-Organisationen und ihrer lokalen Partnerorganisten in den Nachbarstaaten der Ukraine (Polen: 778 Millionen US-Dollar; Moldau: 392 Millionen US-Dollar; Rumänien: ca. 226 Millionen US-Dollar; Slowakei: 87 Millionen US-Dollar; Ungarn: 75 Millionen US-Dollar; Tschechien: 43 Millionen US-Dollar; Bulgarien: 31 Millionen US-Dollar; andere Staaten: 160 Millionen US-Dollar).