Bisher werden die etwa 100.000 ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die sich in der Republik Moldau aufhalten, dort lediglich „geduldet“. Da das Land kein EU-Mitglied ist, gilt die „Massenzustromrichtlinie“ dort nicht.
In der Praxis bedeutet dies bisher, dass sich ukrainische Staatsangehörige zwar solange in Moldau aufhalten dürften, wie der landesweite Notstand gilt, der bisher etwa alle drei Monate verlängert wurde. Auch können sie weitreichende Rechte (wie etwa Zugang zum Arbeitsmarkt und zu grundlegender Gesundheitsversorgung) in Anspruch nehmen, allerdings dürfen ukrainische Kinder moldauische Schulen bisher nur als Gastschüler*in besuchen.
Laut einer vom UNHCR veröffentlichten Pressemitteilung hat die moldauische Regierung vor Kurzem beschlossen, einen temporären Schutzstatus analog zu jenem der „Massenzustromrichtlinie“ einzuführen und den aufenthaltsrechtlichen Schwebezustand damit zu beenden.
Es wird damit gerechnet, dass die neue Regelung zum 1. März 2023 in Kraft tritt. Sobald nähere Informationen darüber vorliegen, welche Voraussetzungen im Rahmen einer Antragstellung zu erfüllen sind und wie das Antragsverfahren abläuft, wird auf diesem Blog darüber berichtet.