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Aktuell etwa eine Million Kriegsflüchtlinge in Polen

In einem Operational Update des UNHCR wird darüber berichtet, dass in Polen aktuell 963,493 ukrainische Kriegsflüchtlinge im Besitz einer gültigen PESEL-Nummer sind (Stichtag: 10 Januar 2023). Insgesamt wurden seit Kriegsbeginn etwa 1,5 Millionen PESEL-Nummern für ukrainische Geflüchtete aktiviert. Dies bedeutet, dass etwa ein Drittel der Ukrainer*innen, die nach Polen geflüchtet sind, dass Land zwischenzeitlich wieder verlassen haben.

In Polen müssen ukrainische Geflüchtete (zumindest bisher) keinen formellen Antrag stellen, um eine Aufenthaltserlaubnis gemäß der „Massenzustrom-Richtlinie“ zu erhalten. Allerdings ist die Beantragung einer PESEL-Nummer – eine persönliche Identifikationsnummer, die auch an polnische Staatsangehörige vergeben wird – obligatorisch, um die mit der Aufenthaltsgewährung einhergehenden Rechte in Anspruch nehmen zu können. Ausführliche Informationen dazu finden sich in dem Länderbericht zu Polen.

Die oben beschriebene Diskrepanz zwischen den erteilten PESEL-Nummern und den tatsächlich aktiven PESEL-Nummern erklärt sich dadurch, dass die PESEL-Nummer im Falle einer Ausreise, die länger als 30 Tage andauert, automatisch deaktiviert wird.

Diesbezüglich dürfte vor allem die (dauerhafte) Rückkehr in die Ukraine eine Rolle spielen, da der polnische Grenzschutz die Aus- und Einreisedaten an die für die PESEL-Nummer zuständige Behörde weiterleitet. Hinzu kommen jene Fälle, in denen die Betroffenen einen weiteren Antrag auf temporären Schutz in einem anderen EU-Staat gestellt haben. Über die Europäische Registrierungsplattform werden die entsprechenden Daten mittlerweile europaweit zwischen den Staaten ausgetauscht.