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Update Moldau

Vor zwei Wochen haben wir einen ausführlichen Artikel zur Situation ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Moldau veröffentlicht. In diesem thematisierten wir auch, dass in Moldau kein Schutz gemäß der „Richtlinie zum vorübergehenden Schutz“ existiert, da das Land kein EU-Mitglied ist. Geflüchteten steht daher nur der Weg ins Asylverfahren offen, um ihren Aufenthalt längerfristig zu sichern. Weiterhin schrieben wir:

„Grundsätzlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige bis zu 90 Tagen ohne spezielle Erlaubnis in Moldau aufhalten, wobei davon auszugehen ist, dass diese Frist vor dem Hintergrund der Verlängerung des Ausnahmezustandes zwischenzeitlich verlängert beziehungsweise aufgehoben wurde“.

Nun wissen wir es sicher: Laut einem kürzlich veröffentlichten Dokument des UNHCR ist seit dem 18. Mai 2022 eine Regelung in Kraft, die vorsieht, dass ukrainische Staatsangehörige zumindest solange im Land bleiben dürfen, wie der Ausnahmezustand gilt. Auch ohne die Stellung eines Asylantrags haben sie das Recht zu arbeiten, eingeschränkte Gesundheitsversorgung zu erhalten, etc. Der UNHCR äußert jedoch Bedenken dahingehend, dass unklar sei, was passiere, wenn der Ausnahmezustand aufgehoben wird und wie mit Drittstaatenangehörigen aus der Ukraine verfahren wird.

Weiterhin berichtet der UNHCR:

  • Minderjährige Ukrainer*innen haben nunmehr kostenfreien und uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung.
  • Bis zum 15. Juni 2022 wurden 1.623 Menschen aus Moldau in EU-Staaten ausgeflogen, 11.360 Menschen verließen das Land über den „Green Corridor“.
  • In Transnistrien halten sich gegenwärtig 4.000 bis 6.000 ukrainische Geflüchtete auf.

Interessante Einblicke in die Lebensrealität der etwa 80.000 Ukrainer*innen, die sich aktuell in Moldau aufhalten, bietet eine kürzlich veröffentlichte Studie. Auf Basis der vorliegenden Daten, die aus Befragungen von Familien resultieren, zeichnet sich das folgende Bild:

  • Die Mehrheit der Familien stammt aus der Region Odessa.
  • Etwa Zweidrittel der Familienmitglieder sind Frauen. Dies erklärt sich dadurch, dass Männer zwischen 18 und 60 Jahren nur in Ausnahmefällen aus der Ukraine ausreisen dürfen.
  • Jeweils etwa ein Viertel der Familien lebt aktuell in einem Hotel oder einer anderweitigen, privat angemieteten Unterkunft. Etwa ein Drittel der Familien ist bei Familienangehörigen oder bei moldauischen Gastfamilien untergebracht. Nur knapp über ein Zehntel der Familien wohnt in staatlichen Camps.
  • Etwa Dreiviertel der Haushaltsvorstände gehen in Moldau keiner Erwerbstätigkeit nach. Dies mag auch daran liegen, dass über die Hälfte der befragten Personen angibt, dass für die Integration in den lokalen Arbeitsmarkt das Erlernen einer neuen Sprache notwendig sei.
  • Weitaus weniger als 10 Prozent der Familien planen, zeitnah in einen anderen Staat weiterzureisen. Nur etwa 10 Prozent ziehen in Betracht, zeitnah in die Ukraine zurückzukehren.
  • Bisher besuchen relativ wenige ukrainische Kinder eine Schule oder einen Kindergarten in Moldau.
  • Knapp 15 Prozent der befragten Familien haben bisher Gesundheitsversorgung in Moldau in Anspruch genommen.

Wie bereits in unserem Artikel zu Moldau herausgestellt, hängen die weiteren Entwicklungen in Moldau untrennbar mit dem weiteren Verlauf des Krieges zusammen: Sollte Odessa Ziel verstärkter Angriffe werden, ist damit zu rechnen, dass innerhalb kürzester Zeit Zehn- oder sogar Hunderttausende Geflüchtete nach Moldau kommen werden.