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Anträge auf vorübergehenden Schutz

Laut Daten des UNHCR haben bis zum 21. Juni 2022 insgesamt knapp über 3.5 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einen Antrag auf Gewährung vorübergehenden Schutzes im Ausland gestellt.

Die meisten Anträge verzeichnen Polen (etwa 1.2 Millionen) und Deutschland (etwa 780.000). In der Slowakei wurden etwa 80.000, in Rumänien etwa 40.000 und in Ungarn etwa 25.000 Anträge gestellt.

Aus mehreren Gründen sind diese Zahlen jedoch mit Vorsicht zu interpretieren:

1. Es ist davon auszugehen, dass viele eigentlich antragsberechtigte Personen bisher keinen Antrag gestellt haben, etwa aufgrund bürokratischer Hindernisse, mangelnder Information über die Option einer Antragstellung oder weil sie von der Möglichkeit einer baldigen Rückkehr in die Ukraine ausgehen.

2. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass viele Menschen, die einen Antrag gestellt haben, zwischenzeitlich in sichere Gebiete in der Ukraine zurückgekehrt sind.

3. Überdies ist zu bedenken, dass die Möglichkeit einer mehrfachen Antragstellung in verschiedenen Staaten besteht.

4. In Nicht-EU Staaten existiert kein Schutzstatus gemäß der „Massenzustromrichtlinie“. So etwa in Moldau, wo nur die Möglichkeit einer Asylantragstellung besteht.

Vor diesem Hintergrund geben die genannten Zahlen zwar einerseits wichtige Hinweise darauf, in welchen Staaten sich aktuell wie viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufhalten. Andererseits sollten die Antragszahlen nicht ohne weiteres mit den Personen gleichgesetzt werden, die sich tatsächlich im jeweiligen Land befinden. Es ist davon auszugehen, dass hier in der Realität erhebliche Differenzen auszumachen sind.