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EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Der Rat der Europäischen Union hat heute vereinbart, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Wie es danach weitergeht ist unklar, da der vorübergehende Schutz gemäß Artikel 4 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz für maximal drei Jahre gewährt werden kann.

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Tschechien

Ukrainische Geflüchtete in Tschechien: Ein Erfolgsmodell?

Auf der Webseite von Pro Asyl findet sich ein ausführlicher Artikel von Pro Asyl und bordermonitoring.eu zur Situation von ukrainischen Geflüchteten in Tschechien.

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Ungarn

Keine Unterkunft mehr in Ungarn

Nachdem bereits in Polen und Tschechien die Unterbringungsregelungen für ukrainische Geflüchtete drastisch verschärft wurden, gelten seit dem 1. August 2023 nun auch verschärfte Regeln in Ungarn.

Davon betroffen sind sowohl ukrainische Staatsangehörige, als auch Menschen mit ukrainisch-ungarischer Doppelstaatsangehörigkeit.

Kostenfreie Unterkunft wird nunmehr nur noch für höchstens einen Monat nach der Ankunft bzw. für einen weiteren Monat nach Zuerkennung des temporären Schutzes gewährt.

Ausnahmeregelungen gelten lediglich für:

  • Eltern, die sich um ein Kind unter sechs Jahren kümmern (gilt nur für einen Elternteil)
  • Schwangere
  • Behinderte 
  • Personen über 65 Jahren
  • Minderjährige, die mit den oben genannten Gruppen zusammen in einem Haushalt leben

Für alle anderen Personen erhalten die Unterkunftsbetreiber seit dem 15. September 2023 keine staatlichen Zuschüsse mehr.

Bis zum 31. Juli 2023 betrug dieser staatliche Zuschuss etwa 18 Euro pro Tag und Person. Mit den neuen Regeln wird er auf etwa 13 Euro gesenkt. Allerdings können nunmehr auch Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen, einen (dauerhaften) Zuschuss zu den Unterbringungskosten beantragen. Weiterhin wurde das Registrierungszentrum für neuankommende Geflüchtete aus der Ukraine in der BOK-Halle in Budapest zum 1. August 2023 geschlossen.

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Rumänien

Umstellung des Unterstützungssystems in Rumänien

Bisher konnten Privatpersonen, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, knapp 15 Euro pro Tag und Person für Unterkunft und Verpflegung vom Staat erstattet bekommen. Zum 1. Mai 2023 wurde die Unterstützung – zunächst bis Ende des Jahres – folgendermaßen umgestellt:

  • Die Unterstützung wird nun direkt an die Ukrainer_innen ausbezahlt.
  • Zur Deckung der Unterbringungskosten werden an eine Familie etwa 400 Euro monatlich ausbezahlt, an eine Einzelperson etwa 150 Euro (für einen Zeitraum von bis zu acht Monaten).
  • Zusätzlich werden werden 120 Euro pro Person für Lebensmittel ausbezahlt (allerdings nur in den ersten vier Unterstützungsmonaten).
  • Für die Auszahlung ist im ersten Monat zudem eine Meldebescheinigung und der Kontoauszug einer rumänischen Bank vorzulegen.
  • In den drauf folgenden drei Monaten ist weiterhin entweder ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitslosenmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Studierende, Personen über 65 Jahre, Behinderte, oder Personen die Kinder unter zwei Jahren beziehungsweise behinderte Kinder unter drei Jahren betreuen. Zudem ist ein Nachweis vorzulegen, dass Kinder im staatlichen Bildungssystem oder bei Bildungsangeboten von NGOs registriert sind.
  • Ab dem fünften Unterstützungsmonat ist ein gültiger Arbeitsvertrag vorzulegen, eine Arbeitslosenmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend.
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Rumänien

Rumänien: Flucht vor der Front

Der ukrainische Grenzschutz will verhindern, dass Männer im wehrfähigen Alter das Land verlassen. Dafür setzen die Grenzer auf Abschreckung […]. Viele schaffen es trotzdem – einige aber sterben auf der Flucht. Im letzten Jahr haben laut den rumänischen Behörden 5400 Ukrainer die Grenze illegal überquert. 2000 von ihnen wählten die Route durch die Theiß.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-flucht-rumaenien-102.html
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Polen

BAMF zu Polen

Im aktuellen »Entscheiderbrief« des BAMF findet sich eine knappe&gute Übersicht zur Situation ukrainischer Geflüchteter in Polen. Diese beinhaltet die Punkte Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsmarkt und Sozialsystem, Unterstützung polnischer Haushalte und Finanzierung.

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Polen

Integration ukrainischer Geflüchteter in den polnischen Arbeitsmarkt

Es wird davon ausgegangen, dass etwa 70 Prozent der erwachsenen Geflüchteten aus der Ukraine in Polen eine Arbeit gefunden haben. Dies entspricht etwa 400.000 Menschen.

Laut einer aktuellen Umfrage unter Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeiter*innen, haben die Hälfte mindestens eine ukrainische Arbeitskraft beschäftigt. Gegenwärtig sind bei der polnischen Sozialversicherung 740.000 ukrainische Beschäftige registriert. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dies auch ukrainische Migrant*innen umfasst, die bereits vor Beginn des Krieges in Polen gelebt haben. Ein spezielles Verfahren, das nach Kriegsbeginn eingeführt wurde und die Einstellung ukrainischer Arbeitnehmer*innen stark vereinfachte, wurde im letzten Jahr in 900.000 Fällen angewandt. Anzumerken bleibt, dass der durchschnittliche Stundenlohn mit fünf bis sechs Euro für Ukrainer*innen deutlich unter dem Gesamtdurchschnittslohn liegt, der bei knapp 10 Euro pro Stunde liegt.

Ein bemerkenswerte Entwicklung ist darüber hinaus, dass seit Kriegsbeginn insbesondere männliche Arbeitskräfte in die Ukraine zurückkehrt sind. Dies spielt sich etwa darin wieder, dass die Anzahl der in Polen auf dem Bau beschäftigten Ukrainer*innen letztes Jahr um fast 250.000 gesunken ist.

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Moldau

Bisher nur wenige TP-Anträge in Moldau

Wie an anderer Stelle bereits berichtet, wurde in Moldau zum 1. März 2023 ein Schutzstatus analog zum temporären Schutz eingeführt, wie er in den Mitgliedsstaaten der EU gewährt wird.

Bisher gingen jedoch nur relativ wenige Anträge ein: Bis zum 16. März haben sich gerade 710 der insgesamt über 100.000 Ukrainer*innen in Moldau online für einen Termin registriert. Dies liegt vermutlich auch daran, dass Inhaber*innen des temporären Schutzes Moldau für insgesamt nicht mehr als 45 Tage verlassen dürfen, ohne dass der Schutzstatus verfällt. Vermutlich vor allem deswegen, weil der Ausnahmezustand in Moldau (der die „Duldung“ des Aufenthalts mit sich bringt und zeitlich unbegrenzte Ausreisen ermöglicht) noch bis mindestens zum 5. April 2023 gilt, stehen viele Ukrainer*innen einer Antragstellung momentan noch skeptisch gegenüber.

Allerdings haben laut einer aktuellen Umfrage 78 Prozent der Ukrainer*innen in Moldau grundsätzlich Interesse an einer Antragstellung. Diese Umfrage förderte auch zu Tage, dass die größte Hürde für eine Antragstellung darin zu sehen ist, dass im Zuge dieser eine offizielle Meldeadresse in Moldau vorzuweisen ist.

Es wird abzuwarten bleiben, wie sich das Interesse an dem temporären Schutz weiter entwickeln wird. Relevant dürfte diesbezüglich nicht zuletzt die Frage sein, ob der Ausnahmezustand, der bereits seit dem 24. Februar letzten Jahres gilt, über den 5. März 2023 hinaus ein weiteres Mal verlängert wird. Denn sollte dies nicht mehr der Fall sein, dürften sich ukrainische Staatsangehörige ohne temporären Schutz nur noch bis zu 90 Tagen legal in Moldau aufhalten und sie hätten auch keinen automatischen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlicher Gesundheitsversorgung mehr.

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EU Slowakei

127 Millionen Euro in der Slowakei bereitgestellt

Die Europäische Union hat insgesamt bis zu 17 Milliarden Euro bereitgestellt, um die Mitgliedstaaten bei der Unterbringung und Versorgung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. In der Slowakei gab das Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Digitalisierung nun bekannt, dass insgesamt 127 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Städte und Gemeinden, die ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht haben, können pro Woche für jede untergebrachte Person eine Kompensation in Höhe von 100 Euro beantragen. Möglich ist dies für eine Dauer von bis 26 Wochen bzw. bis zu einer Gesamtsumme von 2.600 Euro.

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EU Moldau Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Erschwerte (Wieder-)Einreise für Drittstaatsangehörige

Es mehren sich die Hinweise, dass Drittstaatsangehörige zunehmend Probleme haben, aus der Ukraine (erneut) in die angrenzenden EU-Staaten einzureisen. Bisher wurde die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in die EU auch ohne gültiges Schengen-Visum in der Regel toleriert. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass dies nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

In dieses Bild passt, dass Ungarn zum 3. Februar 2023 seine Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige verschärft hat, womit man dem Beispiel Polens und der Slowakei gefolgt sei. Zudem hat Moldau vor Kurzem seine Einreisebestimmungen für nepalesische, nigerianische, pakistanische, vietnamesische, iranische, irakische, libanesische und afghanische Staatsangehörige verschärft. Dies gilt allerdings nur für Einreisen nach Moldau, die dem Zweck der Weiterreise in die Ukraine dienen. Ausreisen aus der Ukraine nach Moldau sind für Staatsangehörige diese Staaten auch weiterhin ohne Visum möglich. Ob dies dauerhaft so bleibt, wird abzuwarten bleiben.

Vor diesem Hintergrund ist allen Drittstaatsangehörigen zu raten, momentan von nicht dringend notwendigen Reisen in die Ukraine abzusehen!