Laut asyl.net lehnen einige osteuropäische Staaten (u.a. Polen und die Slowakei) die (Rück-)Übernahme von Personen, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens überstellt werden sollen, aufgrund der großen Zahl ukrainischer Geflüchteter gegenwärtig grundsätzlich ab.
Auf der Webseite von Pro Asyl findet sich ein ausführlicher Artikel von Pro Asyl und bordermonitoring.eu zur Situation von ukrainischen Geflüchteten in der Slowakei.
Vorschlag zur Ausweitung von Eurodac
Statewatch berichtet, dass die französische Ratspräsidentschaft Anfang Mai einen Vorstoß im Ministerrat der EU unternommen hat, zukünftig auch Geflüchtete, die einen Aufenthaltstitel gemäß der „Massenzustrom-Richtlinie“ erhalten haben, in der europaweiten Eurodac-Datenbank zu registrieren.
Der Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Aktivierung der „Massenzustrom-Richtlinie“ vom 4. März 2022 sieht explizit vor, dass diejenigen Staaten, die einen Schutzstatus gemäß der Richtlinie erteilt haben, von der Pflicht zur Rückübernahme befreit sind (Erwägungsgrund 15). Jedoch sollen die sich aus der Gewährung des Schutzes ergebenden Rechte nur in jeweils einem Staat geltend gemacht werden können (Erwägungsgrund 16).
Der Vorstoß der französischen Regierung muss als Versuch gewertet werden, die bisher de facto geltende freie Wahl des Aufnahmestaates durch die ukrainischen Geflüchteten zu beschränken. Denn bisher sind die EU-Staaten faktisch nicht in der Lage, in Erfahrung zu bringen, ob Antragsteller*innen bereits in einem andern EU-Staat einen Aufenthaltstitel gemäß der Richtlinie zugesprochen bekommen haben.
Ob sich der französische Vorschlag durchsetzen wird, wird abzuwarten bleiben.
Der Deutschlandfunk hat eine hörenswerte Audioreportage zur Flucht ukrainischer Männer über die Grüne Grenze nach Rumänien veröffentlicht. Seit Beginn des Kriegs dürfen ukrainische Männer zwischen 18 und 60 die Ukraine offiziell nur noch in Ausnahmefällen verlassen.
Ukrainische Geflüchtete in Polen
Der Deutschlandfunk hat eine hörenswerte Audioreportage zur Situation ukrainischer Kriegsflüchtlinge in Polen veröffentlicht.
10-Punkte-Aktionsplan der EU-Kommission
Im Anschluss an ein Treffen der Innenminister_innen der EU am 28. März 2022 präsentierte die Europäische Kommission einen 10-Punkte-Aktionsplan. Eine kurze Analyse findet sich bei bordermonitoring.eu.
Am 21. März 2022 beendete die ungarische Regierung alle Aktivitäten zur Unterstützung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen an den beiden Budapester Bahnhöfen. Seitdem werden die Ankommenden in eine große Halle in der Nähe eines Sportstadiums gebracht, zu der nur ausgewählte Organisationen Zugang haben.
Das Ungarische Helsinki Komitee hat eine Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedienungen zur Umsetzung der Massenzustromrichtlinie in Ungarn veröffentlicht.
Zu kritisieren ist insbesondere, dass Ungarn die Anwendung der Massenzustromrichtlinie auf Drittstaatenangehörige, die sich vor Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben, explizit ausgeschlossen hat. Dies ungeachtet der Tatsache, dass ihnen auch die Möglichkeit versperrt ist, einen Asylantrag in Ungarn zu stellen: Denn seit Mai 2020 müssen sich alle Personen, die einen Asylantrag in Ungarn stellen wollen, die Einreise zunächst von der ungarischen Botschaft in Kiew oder Belgrad genehmigen lassen.
Weiterreise aus Ungarn
Wie sich bei einem Besuch von bordermonitoring.eu Anfang März 2022 herausstellt, können ukrainische Kriegsflüchtlinge in aller Regel von Budapest aus problemlos weiterreisen.
Erste Eindrücke aus der Slowakei
Auch in die Slowakei flüchten innerhalb weniger Tage zehntausende Menschen. Von der Situation an den Grenzübergängen berichtet bordermonitoring.eu.