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Vorschlag zur Ausweitung von Eurodac

Statewatch berichtet, dass die französische Ratspräsidentschaft Anfang Mai einen Vorstoß im Ministerrat der EU unternommen hat, zukünftig auch Geflüchtete, die einen Aufenthaltstitel gemäß der „Massenzustrom-Richtlinie“ erhalten haben, in der europaweiten Eurodac-Datenbank zu registrieren.

Der Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Aktivierung der „Massenzustrom-Richtlinie“ vom 4. März 2022 sieht explizit vor, dass diejenigen Staaten, die einen Schutzstatus gemäß der Richtlinie erteilt haben, von der Pflicht zur Rückübernahme befreit sind (Erwägungsgrund 15). Jedoch sollen die sich aus der Gewährung des Schutzes ergebenden Rechte nur in jeweils einem Staat geltend gemacht werden können (Erwägungsgrund 16).

Der Vorstoß der französischen Regierung muss als Versuch gewertet werden, die bisher de facto geltende freie Wahl des Aufnahmestaates durch die ukrainischen Geflüchteten zu beschränken. Denn bisher sind die EU-Staaten faktisch nicht in der Lage, in Erfahrung zu bringen, ob Antragsteller*innen bereits in einem andern EU-Staat einen Aufenthaltstitel gemäß der Richtlinie zugesprochen bekommen haben.

Ob sich der französische Vorschlag durchsetzen wird, wird abzuwarten bleiben.