Nachdem bereits in Polen und Tschechien die Unterbringungsregelungen für ukrainische Geflüchtete drastisch verschärft wurden, gelten seit dem 1. August 2023 nun auch verschärfte Regeln in Ungarn.
Davon betroffen sind sowohl ukrainische Staatsangehörige, als auch Menschen mit ukrainisch-ungarischer Doppelstaatsangehörigkeit.
Kostenfreie Unterkunft wird nunmehr nur noch für höchstens einen Monat nach der Ankunft bzw. für einen weiteren Monat nach Zuerkennung des temporären Schutzes gewährt.
Ausnahmeregelungen gelten lediglich für:
- Eltern, die sich um ein Kind unter sechs Jahren kümmern (gilt nur für einen Elternteil)
- Schwangere
- Behinderte
- Personen über 65 Jahren
- Minderjährige, die mit den oben genannten Gruppen zusammen in einem Haushalt leben
Für alle anderen Personen erhalten die Unterkunftsbetreiber seit dem 15. September 2023 keine staatlichen Zuschüsse mehr.
Bis zum 31. Juli 2023 betrug dieser staatliche Zuschuss etwa 18 Euro pro Tag und Person. Mit den neuen Regeln wird er auf etwa 13 Euro gesenkt. Allerdings können nunmehr auch Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen, einen (dauerhaften) Zuschuss zu den Unterbringungskosten beantragen. Weiterhin wurde das Registrierungszentrum für neuankommende Geflüchtete aus der Ukraine in der BOK-Halle in Budapest zum 1. August 2023 geschlossen.