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FAST-CARE-Verordnung kurz vor der Verabschiedung

Der Ausschuss für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments hat sich für ein vereinfachtes Verfahren ohne Änderungsanträge entschieden, um die vorgeschlagene FAST-CARE-Verordnung schnell zu verabschieden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, dem der Rat der Europäischen Union bereits zugestimmt hat, sieht u.a. vor, dass die Mitgliedstaaten eine „Kopfpauschale“ von bis zu 2.600 Euro für jeden aufgenommen Geflüchteten aus der Ukraine geltend machen können.

Weiterhin sieht der Vorschlag eine zusätzliche Vorfinanzierung für die Mitgliedstaaten in Höhe von 3,5 Milliarden Euro vor, die 2022 und 2023 ausgezahlt werden soll. Zudem sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass mindestens 30 Prozent der ausgezahlten Mittel lokalen Behörden und NGOs zu Gute kommen, auch bereits abgeschlossene Projekte bezuschusst werden können und Projekte zur sozioökonomischen Integration mit bis zu 100 Prozent der Kosten bezuschusst werden können.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments, die für die erste Oktoberwoche ansteht, dürfte nunmehr reine Formsache sein.