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EU-Mitgliedstaaten vereinbaren Verlängerung des vorübergehenden Schutzes

Der Rat der Europäischen Union hat heute vereinbart, den vorübergehenden Schutz für Menschen, die vor dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine geflohen sind bis zum 4. März 2025 zu verlängern.

Wie es danach weitergeht ist unklar, da der vorübergehende Schutz gemäß Artikel 4 der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz für maximal drei Jahre gewährt werden kann.

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Rumänien

Umstellung des Unterstützungssystems in Rumänien

Bisher konnten Privatpersonen, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, knapp 15 Euro pro Tag und Person für Unterkunft und Verpflegung vom Staat erstattet bekommen. Zum 1. Mai 2023 wurde die Unterstützung – zunächst bis Ende des Jahres – folgendermaßen umgestellt:

  • Die Unterstützung wird nun direkt an die Ukrainer_innen ausbezahlt.
  • Zur Deckung der Unterbringungskosten werden an eine Familie etwa 400 Euro monatlich ausbezahlt, an eine Einzelperson etwa 150 Euro (für einen Zeitraum von bis zu acht Monaten).
  • Zusätzlich werden werden 120 Euro pro Person für Lebensmittel ausbezahlt (allerdings nur in den ersten vier Unterstützungsmonaten).
  • Für die Auszahlung ist im ersten Monat zudem eine Meldebescheinigung und der Kontoauszug einer rumänischen Bank vorzulegen.
  • In den drauf folgenden drei Monaten ist weiterhin entweder ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitslosenmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Studierende, Personen über 65 Jahre, Behinderte, oder Personen die Kinder unter zwei Jahren beziehungsweise behinderte Kinder unter drei Jahren betreuen. Zudem ist ein Nachweis vorzulegen, dass Kinder im staatlichen Bildungssystem oder bei Bildungsangeboten von NGOs registriert sind.
  • Ab dem fünften Unterstützungsmonat ist ein gültiger Arbeitsvertrag vorzulegen, eine Arbeitslosenmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend.
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Rumänien

Rumänien: Flucht vor der Front

Der ukrainische Grenzschutz will verhindern, dass Männer im wehrfähigen Alter das Land verlassen. Dafür setzen die Grenzer auf Abschreckung […]. Viele schaffen es trotzdem – einige aber sterben auf der Flucht. Im letzten Jahr haben laut den rumänischen Behörden 5400 Ukrainer die Grenze illegal überquert. 2000 von ihnen wählten die Route durch die Theiß.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-flucht-rumaenien-102.html
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Erschwerte (Wieder-)Einreise für Drittstaatsangehörige

Es mehren sich die Hinweise, dass Drittstaatsangehörige zunehmend Probleme haben, aus der Ukraine (erneut) in die angrenzenden EU-Staaten einzureisen. Bisher wurde die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine in die EU auch ohne gültiges Schengen-Visum in der Regel toleriert. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass dies nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

In dieses Bild passt, dass Ungarn zum 3. Februar 2023 seine Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige verschärft hat, womit man dem Beispiel Polens und der Slowakei gefolgt sei. Zudem hat Moldau vor Kurzem seine Einreisebestimmungen für nepalesische, nigerianische, pakistanische, vietnamesische, iranische, irakische, libanesische und afghanische Staatsangehörige verschärft. Dies gilt allerdings nur für Einreisen nach Moldau, die dem Zweck der Weiterreise in die Ukraine dienen. Ausreisen aus der Ukraine nach Moldau sind für Staatsangehörige diese Staaten auch weiterhin ohne Visum möglich. Ob dies dauerhaft so bleibt, wird abzuwarten bleiben.

Vor diesem Hintergrund ist allen Drittstaatsangehörigen zu raten, momentan von nicht dringend notwendigen Reisen in die Ukraine abzusehen!

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EU Moldau Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Zwischenbilanz ein Jahr nach Beginn des Krieges

Im krassen Gegensatz zu den repressiven und auf Abwehr ausgerichteten Maßnahmen der EU-Länder, mit denen Geflüchtete aus anderen Ländern konfrontiert sind, herrschte bei den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine von Beginn an große Einigkeit: Sie sollten schnell und unbürokratisch aufgenommen werden. Bisher haben knapp fünf Millionen Ukrainer*innen temporären Schutz in der EU erhalten, davon etwa 40 Prozent in den osteuropäischen Nachbarstaaten der Ukraine. Auf der Webseite von Pro Asyl findet sich eine dazu eine detaillierte Zwischenbilanz.

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EU Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Kurzzeitige und dauerhafte Rückkehr in die Ukraine

Der „Europäische Flüchtlingsrat“ (ECRE) hat eine Analyse zur Rückkehr von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in die Ukraine veröffentlicht. In diesem Zusammenhang muss zunächst zwischen einer dauerhaften Rückkehr und einer befristeten Rückkehr (etwa um Dokumente zu verlängern) unterschieden werden.

Dabei kann eine dauerhafte Rückkehr in die Ukraine zwar zum Entzug des temporären Schutzes führen, dies schließt eine erneute Wiedereinreise und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in der Regel jedoch nicht aus.

Uneinheitlich ist in den EU-Staaten geregelt, für welchen konkreten Zeitraum eine kurzzeitige Rückkehr in die Ukraine möglich ist und ob dies den zuständigen Behörden in Vorfeld mitgeteilt werden muss. So ist etwa in Belgien eine Rückkehr von bis zu drei Monaten zulässig, wohingegen in Polen bereits eine mehr als einen Monat andauernde Reise in die Ukraine zum Entzug des Schutzstatus führt.

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EU Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Temporärer Schutz im Oktober

Laut einer aktuellen Meldung von Eurostat haben im Oktober 2022 knapp über 50.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Polen temporären Schutz gemäß der Massenzustromrichtlinie erhalten. In Deutschland waren es knapp über 35.000. In fast allen EU-Staaten (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Polen und Ungarn) wurden im Oktober weniger Aufenthaltstitel gemäß der Massenzustromrichtlinie erteilt, als dies im September der Fall war.

Die von Eurostat verbreiteten Daten sind auch deswegen höchst interessant, weil es sich hierbei um Querschnittsdaten handelt, die weitaus aussagekräftiger sind als die kumulativen Daten, die etwa vom UNHCR publiziert werden. Denn in Letzteren wird nicht berücksichtigt, dass viele Aufenthaltsstiel zwischenzeitlich ungültig geworden sind.

Zur Rücknahme des Aufenthaltstitels gemäß Massenzustromrichtlinie kommt es insbesondere dann, wenn die Schutzberechtigten dauerhaft in die Ukraine zurückkehren oder in einem anderen EU-Staat erneut um Schutz ersuchen.

Laut der „bereinigten Statistik“ von Eurostat gab es zum Stichtag 31. Oktober 2022 1.01 Millionen „aktive“ Aufenthaltstitel in Polen, in Deutschland waren es etwa 847.000.

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EU Moldau Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Leave if you can to save energy

Der Chef des größten privaten ukrainischen Energieunternehmens hat die Bewohner*innen der Ukraine laut einem Beitrag der BBC dazu aufgerufen, in Erwägung ziehen, das Land zu verlassen, um das Stromnetz des Landes zu entlasten. Wörtlich sagte er:

Wenn sie einen anderen Ort finden können, an dem sie für drei oder vier Monate bleiben können, wäre das sehr hilfreich für das System.

Ähnlich äußerte sich vor Kurzem bereits die ukrainische Vizeregierungschefin Iryna Wereschtschuk. Auch der UNHCR geht von einem Anstieg der Fluchtbewegungen im kommenden Winter aus.

Sollte Russland seine Angriffe auf die ukrainische Infrastruktur weiter fortsetzen, ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine insbesondere in den Anrainerstaaten noch einmal massiv ansteigen wird.

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EU Moldau Polen Rumänien Slowakei Ungarn

Ukraine bittet geflüchtete Frauen und Männer um Rückkehr im Frühling

Aufgrund der Kriegsschäden an Strom- und Wärmeversorgung der Ukraine bittet die Regierung geflüchtete Frauen und Männer, erst im nächsten Frühjahr heimzukehren. Vizeregierungschefin Iryna Wereschtschuk teilte am Dienstag in Kiew im landesweiten Fernsehen mit: „Wenn sich die Möglichkeit bietet, bleiben Sie und verbringen Sie den Winter im Ausland!“

t-online.de
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Moldau Rumänien

Bericht von Refugees International zu Rumänien und Moldau

Im Oktober 2022 hat die US-amerikanische NGO „Refugees International“ nach Besuchen in Rumänien und Moldau einen ausführlichen Bericht zur Situation ukrainischer Geflüchteter in den beiden Ländern veröffentlicht. Viele der Erkenntnisse des Berichts finden sich bereits in den Länderberichten zu Rumänien und Moldau, die im Zuge unseres Projektes auf der Webseite von Pro Asyl veröffentlicht wurden.

Der Bericht von „Refugees International“ stellt u.a. fest:

  • Ende September 2022 haben sich in Rumänien etwa 80.000, in Moldau etwa 90.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgehalten.
  • Anfänglich hatten ukrainische Geflüchtete in Rumänien in der Praxis durchaus Probleme, sich für den temporären Schutz zu registrieren. Mittlerweile ist dies in aller Regel jedoch problemlos möglich.
  • In Moldau, das nicht Teil der EU ist, wurde nach wie vor kein dem „temporären Schutz“ in der EU vergleichbarer Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine eingeführt. Stattdessen wird der Aufenthalt ukrainischer Geflüchteter in Moldau weiterhin lediglich solange „geduldet“, wie der Ausnahmezustand im Land gilt. Dabei ist allerdings anzumerken, dass dies mit weiterreichenden Rechten wie Arbeitsmarktzugang, zumindest beschränktem Zugang zu Gesundheitsversorgung und auch Unterbringung einhergeht.
  • In beiden Staaten existiert nach wie vor ein „Cash-Program“ des UNHCR, das Geflüchtete aus der Ukraine direkt unterstützt: In Moldau können Geflüchtete einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 120 Euro pro Person beantragen. Bis Anfang Juli 2022 haben hiervon insgesamt etwa 65.000 Menschen profitiert. In Rumänien, wo die selbe Summe ausgezahlt wurde (allerdings auf drei Monate begrenzt) haben bisher knapp 20.000 Menschen Zuschüsse erhalten. Mittlerweile haben dort jedoch nur noch besonders schutzbedürftige Personen Zugang zu Barleistungen.
  • In beiden Ländern lebt die überwiegende Mehrheit in privaten Unterkünften, also entweder bei Gastfamilien, Freunden beziehungsweise Familienangehörigen oder in selbst angemietetem Wohnraum. Hierfür können die Gastgeber*innen in Moldau einen Zuschuss in Höhe von bis zu 250 Euro monatlich beantragen (abhängig von der Anzahl der untergebrachten Personen). In Rumänien werden zehn Euro pro Tag und Person für die Unterkunft ausgezahlt, zuzüglich vier Euro pro Tag und Person für Verpflegung. In staatlichen Sammelunterkünften leben in Moldau gerade einmal vier Prozent der sich im Land aufhaltenden Geflüchteten aus der Ukraine, in Rumänien sind es 13 Prozent.
  • Trotz der Möglichkeit des Zugangs zum Arbeitsmarkt gehen in beiden Ländern bisher nur sehr wenige ukrainische Geflüchtete einer Beschäftigung nach: In Moldau waren dies Mitte Juni 20220gerade einmal 560 Personen. Als Gründe hierfür sind insbesondere die Sprachbarriere, mangelnde Kinderbetreuung und Unklarheit hinsichtlich der Dauer des Aufenthalts zu nennen.
  • Unter den insgesamt etwa 175.000 Ukrainer*innen, die gegenwärtig in Moldau und Rumänien leben, sind etwa 84.000 Minderjährige. Von diesen besuchen bisher nur sehr wenige eine örtliche Schule: In Rumänien waren dies Mitte September 2022 etwa 4.000, in Moldau gerade einmal 1.000 Kinder. Dies mag zu einem daran liegen, dass viele weiterhin den im Zuge der Covid-Pandemie eingeführten Online-Unterricht aus der Ukraine besuchen (worum die ukrainische Regierung explizit gebeten hat). Zum anderen spielt die Sprachbarriere sicherlich eine Rolle, wobei anzumerken ist, dass in Moldau in rechtlicher Hinsicht zudem die Stellung eines Asylantrages Voraussetzung für einen Schulbesuch ist.
  • In beiden Ländern haben Geflüchtete aus der Ukraine nur zu dringend notwendiger medizinischer Behandlung Zugang.
  • In beiden Länder kritisieren lokale NGOs den intransparenten Umgang mit Fördermitteln der EU und der großen internationalen Organisationen.