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Kurzzeitige und dauerhafte Rückkehr in die Ukraine

Der „Europäische Flüchtlingsrat“ (ECRE) hat eine Analyse zur Rückkehr von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in die Ukraine veröffentlicht. In diesem Zusammenhang muss zunächst zwischen einer dauerhaften Rückkehr und einer befristeten Rückkehr (etwa um Dokumente zu verlängern) unterschieden werden.

Dabei kann eine dauerhafte Rückkehr in die Ukraine zwar zum Entzug des temporären Schutzes führen, dies schließt eine erneute Wiedereinreise und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß der Richtlinie zum vorübergehenden Schutz in der Regel jedoch nicht aus.

Uneinheitlich ist in den EU-Staaten geregelt, für welchen konkreten Zeitraum eine kurzzeitige Rückkehr in die Ukraine möglich ist und ob dies den zuständigen Behörden in Vorfeld mitgeteilt werden muss. So ist etwa in Belgien eine Rückkehr von bis zu drei Monaten zulässig, wohingegen in Polen bereits eine mehr als einen Monat andauernde Reise in die Ukraine zum Entzug des Schutzstatus führt.