Bisher konnten Privatpersonen, die Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, knapp 15 Euro pro Tag und Person für Unterkunft und Verpflegung vom Staat erstattet bekommen. Zum 1. Mai 2023 wurde die Unterstützung – zunächst bis Ende des Jahres – folgendermaßen umgestellt:
- Die Unterstützung wird nun direkt an die Ukrainer_innen ausbezahlt.
- Zur Deckung der Unterbringungskosten werden an eine Familie etwa 400 Euro monatlich ausbezahlt, an eine Einzelperson etwa 150 Euro (für einen Zeitraum von bis zu acht Monaten).
- Zusätzlich werden werden 120 Euro pro Person für Lebensmittel ausbezahlt (allerdings nur in den ersten vier Unterstützungsmonaten).
- Für die Auszahlung ist im ersten Monat zudem eine Meldebescheinigung und der Kontoauszug einer rumänischen Bank vorzulegen.
- In den drauf folgenden drei Monaten ist weiterhin entweder ein Arbeitsvertrag oder eine Arbeitslosenmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für Studierende, Personen über 65 Jahre, Behinderte, oder Personen die Kinder unter zwei Jahren beziehungsweise behinderte Kinder unter drei Jahren betreuen. Zudem ist ein Nachweis vorzulegen, dass Kinder im staatlichen Bildungssystem oder bei Bildungsangeboten von NGOs registriert sind.
- Ab dem fünften Unterstützungsmonat ist ein gültiger Arbeitsvertrag vorzulegen, eine Arbeitslosenmeldung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend.