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Moldau

Temporärer Schutz in Moldau

Zum 1. März 2023 wurde in Moldau ein temporärer Schutzstatus analog dem in der EU bereits seit einem Jahr geltenden Schutzstatus eingeführt. Antragsberechtigt sind:

  • Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine gelebt haben.
  • Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits vor dem 24. Februar 2022 in Moldau aufgehalten haben.
  • Von den ukrainischen Behörden vor dem 24. Februar 2022 anerkannte staatenlose Personen.
  • Nicht-ukrainische Staatsangehörige, denen vor dem 24. Februar 2022 von den ukrainischen Behörden internationaler oder nationaler Schutz zuerkannt wurde.
  • Familienangehörige der genannten Personengruppen.

Zur Antragstellung muss online ein Termin vereinbart werden, bei dem die entsprechenden Dokumente vorgelegt werden müssen. Personen, denen der Schutz gewährt wird,

  • dürfen sich vorläufig bis zum 1. März 2024 in Moldau aufhalten.
  • haben das Recht zu arbeiten.
  • werden, falls notwendig, in Aufnahmezentren untergebracht.
  • haben Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung und zu Behandlung im Notfall.
  • haben Zugang zu Schulen (Minderjährige).
  • haben Zugang zu staatlichen Sozialleistungen.

Bei einer Ausreise von mehr als 45 Tagen (kumulativ) erlischt der Schutzstatus. Viele weitere Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung sind bisher ungeklärt. Bald wird hier sicherlich mehr Klarheit herrschen.