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Ungarn

Umsetzung der Massenzustromrichtlinie in Ungarn

Das Ungarische Helsinki Komitee hat eine Zusammenfassung der rechtlichen Rahmenbedienungen zur Umsetzung der Massenzustromrichtlinie in Ungarn veröffentlicht.

Zu kritisieren ist insbesondere, dass Ungarn die Anwendung der Massenzustromrichtlinie auf Drittstaatenangehörige, die sich vor Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben, explizit ausgeschlossen hat. Dies ungeachtet der Tatsache, dass ihnen auch die Möglichkeit versperrt ist, einen Asylantrag in Ungarn zu stellen: Denn seit Mai 2020 müssen sich alle Personen, die einen Asylantrag in Ungarn stellen wollen, die Einreise zunächst von der ungarischen Botschaft in Kiew oder Belgrad genehmigen lassen.